ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Maklertätigkeit der Firma Feigl Immobilien bezieht sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pachtverträgen. Ein Anspruch auf Provision besteht, wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeiten wie z.B. Internetangebote und Bekanntmachungen durch Dritte genügen.

§ 1: Unsere Angebote basieren auf den uns vom Auftraggeber erteilten Informationen. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Diese müssen vor Vertragsabschluss vom Käufer, bzw. Mieter überprüft werden. Irrtum und Zwischenverkauf, bzw. -vermietung sind vorbehalten. Schadensersatzansprüche der Firma Feigl Immobilien gegenüber sind ausgeschlossen.

§ 2: Alle Mitteilungen, bzw. Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln; sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber, bzw. Interessent haftet für den durch Zuwiderhandlung entstandenen Schaden. Wird aufgrund der weitergegebenen Information das Rechtsgeschäft durch oder mit einem Dritten abgeschlossen, so haftet auch der Auftraggeber, bzw. Interessent in voller Höhe für die Maklerprovision.

§ 3: Falls dem Auftraggeber, bzw. Interessenten ein Objekt bereits bekannt ist, muss er uns dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anmelden, wobei die Quelle der vorigen Kenntnis präzise und nachweisbar anzugeben ist. Ansonsten gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.

§ 4: Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. Mietvertrages.

§ 5: Die Maklerprovision wird wie folgt berechnet:

a) Die Provision für den An- und Verkauf von bebautem Grundbesitz, unbebautem Grundbesitz und Eigentumswohnungen, beträgt für den Käufer und den Verkäufer jeweils 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Bei Erbbaurechten bilden der Grundstückswert und der Wert bestehender Gebäude die Berechnungsgrundlage.

c) Die Provision für Wohnraumvermietung beträgt für den Vermieter 2 Monatsmieten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

d) Erfolgt statt des Verkaufs eine Vermietung, so ist bei Vertragsabschluss die übliche Mietprovision zu zahlen. Erfolgt innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Vertrages ein nachträglicher Ankauf durch den Mieter, verpflichtet dies zur Zahlung der Verkaufsprovision, unabhängig von der bereits gezahlten Vermietungsgebühr.

e) Die Übertragung der Rechte an einem Grundstück durch andere Rechtsformen ist einem Verkauf gleichzusetzen.

§ 6: Die Provisionsansprüche bleiben auch bestehen, wenn

a) der geschlossene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes gegenstandslos oder durch Wirksamwerden einer auflösenden Bedingung erlischt oder durch sonstigen Grund nicht erfüllbar wird,

b) der Interessent das Objekt in einer Versteigerung erwirbt,

c) der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertragliche Inhalt nicht wesentlich von dem Angebotsinhalt abweicht,

d) aufgrund unseres Angebotes (auch Onlineangebote), bzw. unserer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit die Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen und es zum Vertragsabschluss kommt. Bei direkten Verhandlungen ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen, und uns deren Inhalt unaufgefordert mitzuteilen.

§ 7: Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 8: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die generellen gesetzlichen Vorschriften.

§ 9: Benutzt ein Interessent, bzw. Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 10: Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Illertissen (Bayern) als vereinbart. .